Die Fachberufe des Gesundheitswesens (nichtärztliche Heilberufe) werden nicht im Dualen System ausgebildet. Nach der Berufsgesetzgebung darf die Ausbildung für diese Berufe nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.
Die Ausbildungsgänge, die sich in theoretischen und praktischen Unterricht und eine praktische Ausbildung teilen, dauern in der Regel drei Jahre und enden mit einer staatlichen Prüfung. Ausnahmen sind die Ausbildungen:
· Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in · Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in · Rettungsassistent/in und Podologe/in Diese Ausbildungsrichtungen dauern zwei bzw. zweieinhalb Jahre.
Voraussetzungen sind in der Regel ein Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Ausbildung und die gesundheitliche Eignung. Weiterhin müssen die Jugendlichen in der Regel das 17. Lebensjahr vollendet haben. Information
Nach der Ausbildung bestehen in nahezu allen Ausbildungsberufen gute Möglichkeiten zur beruflichen Spezialisierung und zum Aufstieg durch Weiter- und Fortbildung, z. B. zum/zur Fachpfleger/ in oder zur leitenden Fachkraft. Angehende Altenpfleger/innen, Gesundheits-und Kinderkrankenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen und Hebammen/Entbindungspfleger erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe nach Ausbildungsjahr und -beruf variiert. In den anderen Ausbildungsgängen wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, doch haben die Auszubildenden bei Erfüllung der Voraussetzungen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Ausgebildet werden:
· Altenpfleger/in · Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in · Gesundheits- und Krankenpfleger/in · Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in · Hebamme/Entbindungspfleger · Diätassistent/in · Ergotherapeut/in · Logopädin/Logopäde · Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in · Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik (¹ · Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in · Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in · Orthoptist/in (¹ · Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in · Physiotherapeut/in · Podologe/in (Medizinische/r Fußpfleger/in) (¹ · Rettungsassistent/in.
(¹ Diese Berufe werden im Land Brandenburg nicht ausgebildet; über die Ausbildung in anderen Bundesländern informieren die Agenturen für Arbeit. Weitere Informationen http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.186166.de
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