Zu den sozialen Berufen, die im Land Brandenburg im Rahmen einer schulischen Ausbildung erlernt werden können, gehören Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagoge/in, Sonderpädagoge/in. Die sozialen Berufe gehören zu den landesrechtlich geregelten Berufen und unterliegen – wie die Gesundheitsfachberufe – nicht den Vorschriften des Dualen Systems.
Die Aufnahme in die Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege ist möglich, wenn
1. die Fachoberschulreife oder eine gleichwertige Schulbildung und
a) eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder
b) eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder
2. die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Aufnahme in die Aufbaulehrgänge Heilpädagogik und Sonderpädagogik setzt eine staatliche Anerkennung als Erzieher/in oder als Heilerziehungspfleger/in voraus.
Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage der Fachschulverordnung Sozialwesen in den Fachschulen Sozialwesen der Oberstufenzentren und in den entsprechenden Fachschulen an staatlich anerkannten Ersatzschulen.
Der Unterricht an berufsübergreifenden und berufsbezogenen Lernbereichen wird von der praktischen Ausbildung ergänzt, die von der Schule organisiert und begleitet wird. Die Schülerinnen und Schüler lernen während der praktischen Ausbildungsabschnitte die unterschiedlichen Arbeitsfelder ihres künftigen Berufs kennen und erwerben die hierfür erforderlichen grundlegenden beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Am Ende der Ausbildung steht eine Abschlussprüfung. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventinnen und Absolventen auf Antrag die staatliche Anerkennung und das Recht auf Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz. Die staatliche Anerkennung ist eine Berufszulassung, ohne die kein fachgerechter Einsatz möglich ist. Weitere Informationen www.masgf.brandenburg.de www.mbjs.brandenburg.de
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