Die Berufsausbildung im Dualen System mit staatlich anerkanntem Abschluss ist der traditionelle Weg in den Beruf. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten: im Betrieb und in der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte im Handwerk bzw. im Agrarbereich als Teil der betrieblichen Ausbildung sowie im Oberstufenzentrum/ Berufsschule. Das Duale System bietet eine solide Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit wird im Land Brandenburg in rund 270 Berufen im Dualen System ausgebildet.
Das betriebliche Ausbildungssystem kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Die Ursprünge gehen dabei weiter zurück als gemeinhin bekannt ist. Die Ausbildung im Betrieb hat ihre Wurzeln in der mittelalterlichen Lehre der Handwerksberufe. Die Anfänge der Berufsschule, als Ort für die Vermittlung von Fachwissen, liegen in der Sonn- und Feiertagsschule. Die Ausbildungsvergütung und -dauer Die Auszubildenden erhalten von ihren Betrieben eine Ausbildungsvergütung, die von Beruf zu Beruf und in Abhängigkeit von den tariflichen Regelungen variiert. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) lag die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im Jahr 2003 im Westen bei 612 Euro und im Osten bei 517 Euro. Die Ausbildungsdauer reicht je nach Ausbildungsberuf in der dualen betrieblichen Ausbildung von zwei bis zu dreieinhalb Jahren. Auch heute besteht die Ausbildung im Dualen System zum großen Teil aus praktischer Arbeit unter Anleitung. Viele der Berufe fordern dabei nach wie vor eine Begabung für praktische Tätigkeiten, die aber immer mehr mit theoretischem Wissen verbunden sind. Den praktischen Teil übernehmen die Ausbildungsbetriebe. Der theoretische Teil findet als Berufsschulunterricht in den Oberstufenzentren (OSZ) statt.
Im Dualen System wird in den Berufen ausgebildet, die in Deutschland staatlich anerkannt sind. Das ist für die Berufe der Fall, für die eine Ausbildungsverordnung erlassen wurde. Dabei regelt der Bund die zwischen den Sozialpartnern abgestimmten Anforderungen für die betriebliche Ausbildung, während die Inhalte der Berufsschulausbildung Ländersache sind. Für den berufsbezogenen Unterricht gibt es von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Rahmenlehrpläne.
Zu den wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Dualen Systems gehören das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) und die darauf basierenden Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne sowie das Sozialgesetzbuch (SGB). Außerdem gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz für die Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für eine betriebliche Berufsausbildung ist die Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht notwendig (Vollzeitschulpflicht, die zehn Jahre dauert). Bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) geltenden Ausbildungsberufen wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Wichtig sind natürlich die Einstellungspraxis im jeweiligen Ausbildungsberuf und im einzelnen Betrieb sowie die Anforderungen für die einzelnen Berufe.
Von Beruf zu Beruf gelten unterschiedliche Ausbildungszeiten. Sie reichen in der Regel von zwei bis zu dreieinhalb Jahren. Durch entsprechende Schulabschlüsse oder gute Leistungen sind auch Verkürzungen möglich. Am Ende der dualen betrieblichen Berufsausbildung steht die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der jeweils zuständigen Stelle, z. B. der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) oder der Kammern der freien Berufe, wie Ärztekammer oder Steuerberaterkammer.
Nach der Ausbildung bestehen in vielen Ausbildungsberufen gute Möglichkeiten zum beruflichen Aufstieg durch Fortbildung, z. B. zum/zur Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in und Betriebswirt/in. Beamten-, Assistenten- und Heilhilfsberufe Sie werden nicht im Dualen System ausgebildet. Nähere Informationen zu diesen Berufen gibt es unter www.arbeitsagentur.de im BERUFEnet. Die Assistentenausbildung unterliegt dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Ausbildung der meisten Heilhilfsberufe im Gesundheitswesen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. Im Land Brandenburg wird derzeit am häufigsten in den Berufsbildern Kauffrau im Einzelhandel bzw. Koch ausgebildet, wie nachfolgende Tabelle zeigt. Diese „top-ten“-Liste gibt nur einen kleinen Ausschnitt der Ausbildungsberufe im Land Brandenburg wieder. Die späteren Berufschancen sind vor allem von der wirtschaftlichen Situation in einzelnen Branchen abhängig. Häufig werden Experten gesucht, für deren Ausbildung sich – auf den ersten Blick – nur wenige Jugendliche interessieren.
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