Statut des Brandenburgischen Ausbildungspreises

Der Brandenburgische Ausbildungskonsens zeichnet jährlich Betriebe für gute Ausbildung mit dem Brandenburgischen Ausbildungspreis aus. Im Jahr 2003 wurde der Ausbildungskonsens als Teil der Brandenburger Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Landesregierung ins Leben gerufen. Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg. Der Wettbewerb wird in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg mit finanziellen Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Landes Brandenburg und der Partner des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses organisiert. Die elf Preisträgerinnen bzw. Preisträger erhalten ein Preisgeld von je 1.000 Euro. Darüber hinaus werden die Preisträgerinnen und Preisträger anlassbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses und seiner Kampagne „Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft.“ eingebunden.

Was wird ausgezeichnet?

Der Brandenburgische Ausbildungspreis wird in elf Kategorien verliehen:

  • drei Ausbildungspreise der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg
  • drei Ausbildungspreise des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg Brandenburg
  • Ausbildungspreis des Landesverbandes der Freien Berufe e. V.
  • Ausbildungspreis des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
  • Ausbildungspreis der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
  • Ausbildungspreis der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg
  • Ausbildungspreis Pflege- und Gesundheitsfachberufe.

Wer kann mitmachen?

  • Beteiligen können sich ausbildende Unternehmen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben.
  • Teilnehmende bekennen sich zu den demokratischen Verfassungsgrundsätzen wie Gleichbehandlung, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und der Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Diese Prinzipien werden in der Unternehmenskultur des gesamten Unternehmens gelebt.
  • Teilnehmende erklären, dass in den letzten zwei Jahren keine Verwaltungsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz und/oder nachgeordnete Verordnungen eingeleitet wurden. Neben dem Erlass von Anordnungen und/oder dem Verhängen von Bußgeldern darf in dieser Zeit auch kein Anhörungsverfahren eingeleitet worden sein.
  • Betriebe und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Dies gilt auch für landesunmittelbare und bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Eigenbetriebe, Landesbetriebe, Innungen und Verbände sowie vergleichbare Organisationen, die in einem Rechtsverhältnis zur Bundes- oder Landesverwaltung stehen.
  • Unternehmen können sich online bis zu einer jährlich festgesetzten und öffentlich bekannt gemachten Frist bewerben.
  • Eine Unterstützung der Bewerbung durch die Auszubildenden ist ausdrücklich erwünscht, ebenso eine ausgesprochene Bewerbungs-Empfehlung. Hier kann der beauftragten Agentur per Formular ein Betrieb zur Bewerbung vorgeschlagen werden. Die Agentur schreibt danach den Betrieb an und bittet um eine Bewerbung.

Jedes Unternehmen kann eine Bewerbung über das Online-Bewerbungsformular einreichen.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbung für den Brandenburgischen Ausbildungspreis erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular. Nachdem das Formular ausgefüllt und versandt wurde, erfolgt eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Die Bewerbungen haben grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen. Sollte dies eine Barriere darstellen, können sich fremdsprachige Interessentinnen bzw. Interessenten mit dem Organisationsbüro in Verbindung setzen. Bewerbungen um den Brandenburgischen Ausbildungspreis können nur berücksichtigt werden, wenn vollständige Bewerbungsunterlagen vorliegen.

Sollte das Online-Bewerbungsverfahren eine Barriere darstellen, kann die Bewerbung unter Angabe von Gründen auf schriftlichem Wege erfolgen. Dazu ist das Organisationsbüro des Brandenburgischen Ausbildungspreises vorab zu kontaktieren unter kontakt@ausbildungskonsens-brandenburg.de.

Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Wer entscheidet über die Bewerbungen?

Über die Verleihung des Brandenburgischen Ausbildungspreises entscheidet eine Jury. Die Partner des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses benennen jeweils ein Jurymitglied. Die Abteilungsleitung Arbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg hat den Juryvorsitz inne und koordiniert die Arbeit. Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich und können auch in Form von Videokonferenzen stattfinden. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Ist ein Jurymitglied verhindert, kann der jeweilige Partner des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses für diese Sitzung eine Stellvertretung bestimmen, die stimmberechtigt ist. Die Teilnahme ist rechtzeitig dem Juryvorsitz mitzuteilen. Für getroffene Entscheidungen der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Nach welchen Kriterien bewertet die Jury die Bewerbungen?

Die eingereichten Bewerbungen werden von der Jury nach den folgenden Kriterien bewertet:

  • Kontinuität in der Ausbildung
  • Qualität der Ausbildung (u. a. Unterstützung/Förderung der Auszubildenden, Nutzung digitaler Formate)
  • Innovative Ausbildungselemente (u. a. Mitgestaltung digitaler Transformationsprozesse)
  • Berücksichtigung der spezifischen Situationen von Auszubildenden mit Behinderungen oder Migrationsgeschichte
  • Ehrenamtliches Engagement der Ausbildungsbetriebe.

Die Entscheidung der Jury erfolgt in Abwägung der jeweiligen Kriterien, die nicht alle gleichermaßen erfüllt sein müssen.

Wann wird der Preis übergeben?

Die Preisübergabe erfolgt jährlich im Rahmen einer Festveranstaltung durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg und die preisstiftenden Partner.

Aberkennung des Preises

Die Jury des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses behält sich vor, nach ihrem Ermessen Teilnehmende bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei falschen oder irreführenden Angaben von der Teilnahme auszuschließen. Sie kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, einen Preis wieder aberkennen und das Preisgeld zurückfordern. Infolge der Aberkennung des Preises hat die Rückzahlung des Preisgeldes an den Preisstiftenden zu erfolgen. Das Preisgeld wird nicht neu vergeben. Ein Beschluss der Jurymitglieder ist dafür mit einfacher Mehrheit erforderlich. Durch den Vorsitz der Jury wird eine Sitzung einberufen, mit Übersendung des Sachverhaltes mindestens 1 Woche vor diesem Termin.

Allgemeine Informationen

Webseite: www.ausbildungspreis-brandenburg.de
Kontakt zum Organisationsbüro: kontakt@ausbildungskonsens-brandenburg.de

Potsdam, den 1. Oktober 2021

Download: BAP-Statut (PDF-Datei)